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Gewaltverbot und Humanitäre Intervention

Jurgen Brohmer

Research output: Chapter in Book/Report/Conference proceedingChapterResearch

Abstract

Die ,,Humanitäire Intervention" ist zunächst einmal ein Unterfall der Intervention. Mit dem Oberbegriff der Intervention kann jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates bezeichnet werden, also jeder Eingriff in die Souverätät eines anderen Staates. Man kann die Intervention aber auch als Parallelbegriff zum Gewaltverbot verstehen und nur die Formen nichtmilitärischer, gewaltfreier Einmischung anwenden. Im Völkerrecht gilt grds. ein Interventionsverbot, wenn und soweit der Eingriff sich auf Materien bezieht, die zur ,,'domaine reservé'", also den inneren Angelegenheiten der Staaten gehören. Dazu gehören aber jedenfalls die Menschenrechte nicht, die - über vertragsmäßige Geltung hinaus - zum 'jus cogens'- Bestand des Völkergewohnheitsrechts gehören und die Verpflichtungen ,,'erga omnes'" beschreiben. Entsprechend verletzen gewaltfreie Interventionen zum Schutz solcher Menschenrechte nicht das Völkerrecht. Dieser Bereich soll hier deshalb auch nicht weiter verfolgt werden.
Original languageGerman
Title of host publicationÄußere Sicherheit im Wandel - Neue Herausforderungen an eine alte Staatsaufgabe: Wissenschaftliches Kolloquium aus Anlass des 60. Geburtstages von Torsten Stein
EditorsTorsten Stein, Christian Calliess
Place of PublicationBaden-Baden, Germany
PublisherNomos
Pages33-57
Edition1
ISBN (Print)3832916423, 9783832916428
Publication statusPublished - 2005

Publication series

NameSchriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes - Rechtswissenschaft
Number61

Keywords

  • International Law (excl International Trade Law)

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